Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Es werden dafür nur schriftliche oder Online-Angebote entgegengenommen.
Letzter Eingabetermin für Ihre Gebote: 20. März. Am folgenden Montag erfolgt die Auswertung und die Zuteilung der Objekte. Alle Bieter werden an den folgenden Tagen schriftlich benachrichtigt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Ein Gebot gilt als verbindliche Kaufofferte und kann nicht zurückgenommen werden.
Den Zuschlag erhält bis zum oberen Schätzpreis der Meistbietende, darüber das höchste Gebot, das jeweils eine Stufe über dem zweithöchsten liegt. Zum Zuschlagspreis ist auf jedes Objekt folgendes Aufgeld zu entrichten: 18% bis CHF 4'999.-; 16% bei CHF 5'000.- und mehr. Auf das Aufgeld ist die Schweizerische Mehrwertssteuer vom Käufer zu bezahlen. Die Bezahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei den mit Stern (*) bezeichneten Losen ist der Zuschlagspreis sowie das Aufgeld mehrwertssteuerpflichtig. Wird von diesen Objekten eine vom Schweizer Zoll rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration beigebracht, so vergütet das Auktionshaus die Mehrwertssteuer zurück.
Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so hat der Versteigerer die Möglichkeit, den Zuschlag fristlos zu annullieren. Er ist dann in der Verwendung des Gegenstandes völlig frei. Der Ersteigerer hat kein Anrecht auf einen allfälligen Mehrerlös. Er haftet aber für alle Schäden und entstandenen Kosten, insbesondere für einen Mindererlös.
Die Beschreibung der Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den uns übermittelten Angaben abgefasst. Eine Haftung kann aber nicht übernommen werden.
Der obere Preis im Katalog entspricht jeweils unserem Schätzpreis, der untere dem tiefstmöglichen Gebot.
Während der Vorbesichtigung besteht die Möglichkeit, den Zustand der Auktionsgüter zu prüfen. Ein Ausstellungsbesuch ist also zu empfehlen.
Die ersteigerten Gegenstände müssen bis spätestens Mittwoch, 31. März 2010 abgeholt werden. Die Abholzeiten sind auf unserer Homepage aufgeführt. Die Auslieferung erfolgt ausnahmslos nach Zahlungseingang. Ein Versand ist Sache des Käufers, der auch die Kosten und das Versandrisiko trägt.
Beanstandungen müssen innert 14 Tagen nach dem Zuschlag mitgeteilt werden. Konvolute, Serienwerke und Zeitschriften sind von jeder Reklamation ausgeschlossen. Weil wir im Auftrag Dritter versteigern, die uns mit unseren Auktionsbedingungen behaften können, ist jegliche Rücknahme von Objekten später ausgeschlossen. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Kunden über, die Gefahr bereits beim Zuschlag.
Es wird keine Ergebnisliste erstellt.
Der Käufer anerkennt diese Bedingungen. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird für beide Teile St. Gallen vereinbart.