Allgemeines – So bieten Sie auf den Auktionen 292 und 2102- Den Zuschlag erhält bis zum oberen Schätzpreis der Meistbietende, darüber das höchste Gebot, das jeweils eine Bietstufe (ca. 10 %) über dem zweithöchsten Gebot ist.
- Bei Ihren schriftlichen Aufträgen sind wir bemüht, so preiswert wie möglich zu kaufen und gegebene Höchstlimiten nur soweit in Anspruch zu nehmen, als es der Gang der Versteigerung notwendig macht.
Beispiel - Bei einem Schätzpreis im Online-Katalog von CHF 1'200.– / 500.–
- Bei Geboten zwischen diesen beiden Preisen bekommt das höchste Gebot den Zuschlag, also z.B. bei einem Gebot von CHF 850.– erfolgt für diesen Betrag der Zuschlag.
- Bei allen Geboten über dem oberen Schätzpreis von CHF 1'200.– bekommt es der Meistbietende eine Biet-Stufe (ca. 10 %) über dem zweithöchsten Gebot.
- Wenn Sie also CHF 10'000.– bieten und das nächst tiefere Gebot würde bei CHF 2'000.– liegen, dann erhalten Sie den Zuschlag bei Fr. 2'200.–, obwohl Sie CHF 10'000.- geboten haben.
Wenn Sie ein Werk «unbedingt» kaufen wollen und Ihr (An-) Gebot über dem oberen Schätzpreis liegt- Wählen Sie beim Formular «Gebot abgeben» den entsprechenden Button «Maximalgebot». So haben Sie grosse Chancen, den Zuschlag zu erhalten.
- Ein «Maximalgebot» ist nur dann sinnvoll, wenn der Betrag über dem oberen Schätzpreis liegt.
- Sie erhalten nach erfolgreichem Versand eine Okay-Meldung. Wir werden Sie nötigenfalls benachrichtigen.
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